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Nutzungsbedingungen

Stand: 14. September 2026

1. Geltungsbereich und Betreiber

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Fuhrpark-Webanwendung unter fuhrpark.more-life.net („Anwendung"), betrieben von der MoRe-Life GmbH, Bahnhofstraße 25, 95028 Hof („Betreiber").

Die Anwendung ist eine interne Verwaltungsanwendung und richtet sich ausschließlich an autorisierte Nutzer:innen: Beschäftigte des Betreibers, beauftragte externe Dienstleister (z. B. Prüfwerkstätten) und Fahrer:innen von Dienstfahrzeugen des Betreibers. Ein öffentlicher Zugang besteht nicht.

2. Zugang und Registrierung

2.1 Der Zugang erfolgt über persönliche Zugangsdaten oder personalisierte Links, die vom Betreiber vergeben werden. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht; der Betreiber vergibt und entzieht Zugänge nach eigenem Ermessen im Rahmen des jeweiligen Rechtsverhältnisses.

2.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Verdacht einer unbefugten Nutzung ist dem Betreiber unverzüglich zu melden.

2.3 Personalisierte Links (z. B. für Fahrer-Unterweisungen) sind persönlich und nicht übertragbar.

3. Zulässige Nutzung

3.1 Die Anwendung darf ausschließlich für die vorgesehenen betrieblichen Zwecke genutzt werden (Fuhrparkverwaltung, Prüfungen, Nachweise, Meldungen).

3.2 Untersagt sind insbesondere: der Zugriff auf Daten ohne Berechtigung, das Umgehen von Zugriffs- oder Sicherheitsmechanismen, das automatisierte Auslesen (Scraping), das Einbringen von Schadsoftware sowie jede Nutzung, die den Betrieb stört oder gegen geltendes Recht verstößt.

3.3 Eingegebene Daten (z. B. Schadensmeldungen, Prüfergebnisse, Kilometerstände) sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

4. Rechte an Inhalten und Daten

4.1 Die Anwendung, ihre Gestaltung und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben beim Betreiber bzw. seinen Lizenzgebern.

4.2 Die in der Anwendung verarbeiteten Fuhrpark-, Fahrzeug- und Telematikdaten stehen dem Betreiber zu. Externe Dienstleister erhalten nur im Rahmen ihres Auftrags Zugriff und dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden.

5. Verfügbarkeit

5.1 Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dienstleistern (Hosting, Telematik) oder höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.

5.2 Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit oder auf bestimmte Funktionen besteht nicht. Der Betreiber kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen.

6. Pflichten externer Dienstleister

Externe Nutzer:innen (z. B. Prüfwerkstätten) dürfen ausschließlich die ihnen zugewiesenen Vorgänge bearbeiten. Sie verpflichten sich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes. Ergänzende vertragliche Vereinbarungen (Auftrag, ggf. Auftragsverarbeitung) bleiben unberührt und gehen im Zweifel vor.

7. Haftung

7.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie, für Fahrzeug- und Beschäftigtendaten, nach der Datenschutzinformation zu Fahrzeugdaten.

9. Beendigung

Der Betreiber kann den Zugang jederzeit sperren oder entziehen, insbesondere bei Verstoß gegen diese Bedingungen oder bei Ende des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (Beschäftigung, Dienstleistungsauftrag, Fahrzeugüberlassung).

10. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bei fortgesetzter Nutzung nach Bekanntgabe gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

11.3 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hof.